Barrierefreiheit 2.0 – ein langer steiniger Weg und eine wesentliche Komponente in der Corporate Social Responsibility Diskussion
Im September 2011 trat die Version 2.0 der „Verordnung zur Schaffung barrierefreier Informationstechnik nach dem Behindertengleichstellungsgesetz (Barrierefreie-Informationstechnik-Verordnung – BITV 2.0) [1] in Kraft. Dabei handelt es sich um Vorgaben, wie Informationen dargestellt werden müssen, um allen interessierten Personen, gesund oder krank, alt oder jung zugänglich zu sein. Diese Regelungen müssen spätestens bis zum 22. März 2014 umgesetzt sein.[2]
In der aktuellen Fassung wurden bereits konkretere Anforderungen definiert. Zum Beispiel wurde zur Farbgebung festgelegt, dass ein „…Kontrastverhältnis zwischen Vordergrund- und Hintergrundfarbe mindestens 4,5:1…“[3] betragen muss. Vergleichbare Konkretisierungen gibt es bei der Skalierbarkeit von Texten bis hin zum Faktor 200.[4] Der sachliche Geltungsbereich wurde auf Internetauftritte und –angebote, Intranetauftritte und -angebote der Behörden der Bundesverwaltung festgelegt, die öffentlich zugänglich sind und außerdem auf mittels Informationstechnik realisierte grafische Programmoberflächen, die öffentlich zugänglich sind.[5]
Tolle Seite, gefaellt mir.